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Notdienste & Bereitschaftsdienste


01805 - 19 12 12
(*0,14 €/Min. aus dem dt. Festnetz, abweichende Preise aus den Mobilfunknetzen)

(24 Stunden rund um die Uhr erreichbar)


Bereitschaftszeiten:
Montag 20.00 Uhr - Dienstag 8.00 Uhr
Dienstag 20.00 Uhr - Mittwoch 8.00 Uhr
Mittwoch 13.00 Uhr - Donnerstag 8.00 Uhr
Donnerstag 20.00 Uhr - Freitag 8.00 Uhr
Freitag 18.00 Uhr - Montag 8.00 Uhr

Diese Dienstzeiten sind für einige Bereiche in München Land bereits 7 Uhr morgens beendet. Dies gilt an jedem Wochentag außer den Wochenenden.

Vor Feiertagen gilt die Wochenendregelung also Bereitschaftsdienst ab 18 Uhr bis 8 Uhr (bzw. 7 Uhr M-Land s.o.), ebenso an Rosenmontag, Fachingsdienstag, 24.12. und 31.12.


Hausärztliche Medizinische Versorgung und Ärztliche Bereitschaftsdienste

für gehfähige Patienten

Diese sollten sich zunächst an Ihren Hausarzt wenden. Dieser kennt meist den Patienten und kann so die notwendige Behandlung einleiten, durchführen bzw. an einen Facharzt überweisen. Das spart nicht nur Kosten, sondern sorgt ebenfalls für eine geeignete Vor und Nachsorge.

Wenn der Hausarzt nicht erreichbar ist?

- Hat der Hausarzt eine Vertretung angegeben?
- Wenden Sie sich an diesen, alle Befunde erreichen dann Ihren Hausarzt wieder.

Hat der Hausarzt keine Vertretung angegeben bzw. ist nicht erreichbar?

Sollte ein Patient an einer akuten nicht lebensbedrohlichen Erkrankung außerhalb der Öffnungszeiten erkranken oder seinen Hausarzt nicht erreichen, steht der von der Kassenärztlichen Vereinigung (KVB) Bayern eingerichtete Ärztliche Bereitschaftsdienst zur Verfügung.

Bereitschaftspraxen

Am Tage sind die niedergelassen Ärzte geöffnet um die Haus- bzw. Fachärztliche Versorgung zu gewährleisten. Für gehfähige Patienten wurden die Bereitschaftspraxen zu bestimmten Zeiten eingerichtet. Dort erhalten Sie durch niedergelassene Ärzte welche diesen Bereitschaftsdienst durchführen Hilfe.

Aufgrund der Vielzahl von Dienstbereichen kann es regionale Unterschiede geben. Hierfür geben Ihnen die Vermittlungs- und Beratungszentralen jederzeit Auskunft. Ebenso können Sie auch ihren Hausarzt fragen, diesem ist die regionale Regelung ebenfalls bekannt.


Weitere Informationen zu den Diensten und Bereitschaftspraxen finden Sie unter der Internetseite der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns www.kvb.de (mit dem Öffnen des Links verlassen Sie die Seite Medizinbayern.de)
 

 

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